Ein für so manchen wichtiges Urteil hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt getroffen: wer krank ist und nicht in die Arbeit kann, muss auf Verlangen des Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Dabei muss der Arbeitgeber auch nicht begründen, warum er bereits so früh auf die Vorlage eines