So wie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung – der in erster Lesung im Parlament beraten wurde – vorsieht, sollen in Zukunft unverheiratete Väter auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht für die Kinder ausüben können. Bislang steht das Sorgerecht Eltern ohne Trauschein nur dann gemeinsam zu, wenn sie eine entsprechende Einverständniserklärung abgeben oder heiraten. Ansonsten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und damit ist ohne ihr Einverständnis keine gemeinsame Sorge der Eltern möglich. Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung die Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ziehen, der die bislang geltende Praxis in Deutschland verworfen hatte. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuregelung verlangt.