Kassel (dpa) – Eltern können keine Entlastung für Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung beanspruchen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, es sei mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern und Kinderlose die gleichen Beiträge in diese Sozialversicherungen zahlen. «Ein …
via ocnews.de