Düsseldorf (dpa) – Das Landgericht in Düsseldorf muss sich heute mit dem Urinieren im Stehen befassen. Ein Vermieter streitet sich mit einem ehemaligen Mieter um die Schäden durch Urinspritzer auf dem Marmorboden. Das Amtsgericht hatte in erster Instanz zugunsten des Mieters entschieden: Mieter …
via ocnews.de