Der Bundestag hat sich für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ausgesprochen. Einzelfallentscheidungen von Ärzten, die Hilfe zum Suizid leisten, bleiben aber straffrei. Für die namentliche Abstimmung wurde der Fraktionszwang aufgehoben. [mehr]
- Fragen und Antworten: Wie viel Sterbehilfe soll erlaubt sein?
- Bundestag zu Palliativmedizin: Ruhige und persönliche Debatte, 17.06.2015
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via ocnews.de