Kassel (dpa) – Hartz-IV-Empfänger können von Jobcentern vorzeitig in Rente geschickt werden. Sie müssen auch Abschläge akzeptieren, entschied das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil. Die Jobcenter können demnach Hartz-IV-Empfänger auffordern, mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente zu …
via ocnews.de