Düsseldorf (dpa) – Bei der Untersuchung des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße 2004 sind keine Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Opfer eingeleitet worden. Das hat der damals zuständige Oberstaatsanwalt, Rainer Wolf, im NSU-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags …
via ocnews.de