Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Hotels keine Rechtsextremisten aufnehmen. Damit wird das Hausrecht von Hotelbetreibern gestärkt. Geklagt hatte der ehemalige NPD-Chef Udo Voigt. Dennoch ist das Urteil für ihn ein Teilerfolgt, denn der BGH stellte fest, dass die Aufnahmeverweigerung der Hotels im Falle von Rechtsextremisten nicht gelte, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde. Dieses war hier der Fall.