So wie vermeldet wird, lehnt es der Kinderschutzbund Niedersachsen ab, die vom Landgericht Verden an Sebastian Edathy verhängte Geldauflage anzunehmen. Zur Erinnerung: die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen SPD-Abgeordneten im Bundestag vorgeworfen, sich mit seinem Dienstlaptop im Herbst 2013 kinderpornografische Bilder und Videos aus dem Internet herunter geladen zu haben. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war. Diese Firma soll auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben. Am 01. März 2015 stellte nun das Landgericht Verden bereits am 2. Verhandlungstag das Verfahren gegen Edathy ein, und zwar gegen eine Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro. Dieser Betrag solle an den Kinderschutzbund Niedersachsen zu zahlen sein. Bis dato hatte es Edathy abgestritten, dass die entsprechenden Bilder und Videos von kinder- und jugendpornografischem Charakter gewesen seien. Nunmehr hat er dieses in der Verhandlung zugegeben und mit seinem Geständnis eine Verurteilung abgewendet. Dadurch gilt er auch nicht als vorbestraft. Bereits zu Prozessbeginn hatte der Vorsitzende Richter des Landgericht Verden angedeutet, dass er einer Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zustimmen würde, wenn Edathy ein Geständnis ablegen würde. Grund: die Anzahl der Dateien und Zugriffe seien noch gering gewesen. Nun aber zurück zu der Ablehnung des Kinderschutzbundes Niedersachsen: „Die Entscheidung, das Kinderpornographie-Verfahren gegen eine Zahlung von 5000 Euro einzustellen, sei ein „fatales Signal. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können“. Nach eigenen Angaben hat der Kinderschutzbund das Gericht mittlerweile bereits gebeten, einen neuen Empfänger für die Geldauflage zu bestimmen. Auch die Deutsche Kinderhilfe gab ein Statement ab: „durch die Einstellung des Verfahrens werden die kindlichen Opfer von Sexualdelikten ein zweites Mal Opfer“. Deutliche Worte fand auch der Vorstand der Bundes-SPD. Dieser forderte Edathy dazu auf, die SPD freiwillig zu verlassen. Ein Motiv für diese Forderung ist u. a. auch die scheinbar mangelnden Reue Edathys nach der Einstellung seines Verfahrens. Bereits vor Jahresfrist hatte die SPD ein Ausschlussverfahren angestrengt. Allerdings ließ die zuständige Schiedskommission seinerzeit das Verfahren ruhen, weil man zunächst den Ausgang der Ermittlungen abwarten wollte.