Duisburg (dpa) – Einem Feuerwehrmann steht nach seinem Einsatz bei der Loveparade-Tragödie in Duisburg vor mehr als fünf Jahren keine Entschädigung zu. Das Landgericht Duisburg erklärte, es zähle zu seinem Berufsrisiko, seelisch belastenden Situationen ausgesetzt zu sein. Bei einer psychischen …
via ocnews.de