Zwei Jahre nach seinem Rücktritt als Bundespräsident ist Christian Wulff vom Landgericht Hannover von dem Korruptionsvorwurf freigesprochen worden. Das Gericht stellte fest, dass es für den Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt keine Belege gäbe. Der Ex-Bundespräsident stand zusammen mit Filmfinancier David Groenewold vor Gericht, weil dieser 2008 für ihn rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten während eines Oktoberfestbesuchs übernommen hatte. Christian Wulff war damals niedersächsischer Ministerpräsident. Weiter stellte das Gericht fest, dass Christian Wulff nun Anspruch auf finanzielle Entschädigung „für die erlittene Durchsuchung“ seines Wohnhauses hat. Die Staatsanwaltschaft erwägt nunmehr eine Revision vor dem Bundesgerichtshof.
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