Düsseldorf (dpa) – Stehpinkler können vorsichtig aufatmen: Wenn in ihrer Mietwohnung die Böden unter ihrem Verhalten leiden, müssen sie dafür allenfalls im Ausnahmefall aufkommen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht in einer vorläufigen Bewertung kundgetan und einer Vermieterin keine Aussicht auf …
via ocnews.de