Nach den Terroranschlägen von Paris bittet Frankreich erstmals in der EU-Geschichte um Hilfe der übrigen Mitgliedstaaten. Grundlage ist Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags, der im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet gilt. [mehr]

Meldung bei www.tagesschau.de lesen

via ocnews.de