München (dpa) – Im NSU-Prozess sind die Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben mit Befangenheitsanträgen gegen das Münchner Oberlandesgericht gescheitert. Die Anträge seien unbegründet, entschied der 6. Strafsenat – also ein anderer Senat als der, vor dem sich Zschäpe, Wohlleben und drei …
via ocnews.de