Die Hoffnung des südafrikanischen Ausnahmesportlers und Paralympics-Siegers, Oscar Pistorius, bald wieder das Gefängnis verlassen zu können, haben einen Dämpfer erhalten. Zur Erinnerung: In einer Septembernacht 2013 hatte Pistorius durch eine geschlossene Toilettentüre aus einer großkalibrigen Pistole mehrere Schüsse abgegeben und damit seine Freundin Reeva Steenkamp tödlich verletzt. In dem folgenden Prozess, der nicht nur in Südafrika Aufmerksamkeit hervorrief, wurde er dann lediglich wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht folgte seiner unter Tränen vorgebrachten Beteuerung, er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und wies die Mordanklage der Staatsanwaltschaft zurück. Diese Entscheidung hatte seinerzeit weltweite Kritik ausgelöst. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch viele unabhängige Juristen waren der Ansicht, dass alle Fakten dafür sprechen, dass Pistorius seine Freundin töten wollte. Daher hätte Urteil wegen Mordes ergehen müssen. Nach südafrikanischem Recht kann eine Strafe, wie sie Pistorius erhielt, bei guter Führung bereits nach zehn Monaten abgesessen sein kann. Nach dem Urteil hatte jedoch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt und eine härtere Strafe beantragt. Pistorius Verteidigung hatte darauf daraufhin beantragt, die Berufung nicht zuzulassen. Die südafrikanische Richterin Thokozile Masipa hat nunmehr diesen Antrag der Verteidigung zurückgewiesen. Das Berufungsverfahren wird in den nächsten Monaten vor einem höheren Gericht verhandelt. Allerdings werden dabei keine neuen Zeugen vernommen, sondern nur die Prozessunterlagen aus der ersten Instanz überprüft. Sollte sich die Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen Mordes fordert, durchsetzen, müsste Oscar Pistorius für mindestens 15 Jahre hinter Gitter. Zurzeit sitzt Pistorius seine derzeitige Strafe im Krankenhaus-Trakt des Kgosi-Mampuru-Gefängnisses von Pretoria ab. Dieser Trakt gilt als wesentlich komfortabler als der normale Strafvollzug. Hinzu kommt, dass ihm bereits zahlreiche Hafterleichterungen gewährt werden. So darf er zum Beispiel öfters Besuche empfangen und öfters telefonieren als andere Häftlinge. Sollte er nunmehr in dem anstehenden Berufungsverfahren wegen Mordes verurteilt werden, so dürften ihm diese Privilegien wohl nicht mehr gewährt werden.
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