Pfandbon eingesteckt, falsches Alter angegeben, Akku aufgeladen – solche vermeintlichen Kleinigkeiten haben schon so manchen Arbeitnehmer den Job gekostet.
Um in Deutschland aus verhaltensbedingten Gründen fristlos entlassen zu werden, muss aber normalerweise einiges zusammen kommen. Meistens ist zunächst eine Abmahnung nötig. Landet die strittige Kündigung vor einem Arbeitsgericht, müssen die Richter zusätzlich klären, ob es absolut keine andere Lösung gibt (Interessenabwägung).
Vor dem Kadi werden dann Fragen gestellt, die schon so manchen wieder in den Job zurückbrachten: Welche Bedeutung kommt der Pflichtverletzung zu? Ist eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar? Reicht nicht vielleicht doch eine Abmahnung?
Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt?
Es gibt aber auch Gründe, die eine sofortige Kündigung rechtfertigen – und zwar garantiert! Bei den folgenden zehn Gründen gibt es keinen Spielraum:
► Straftaten: Diebstahl, Unterschlagung, aber auch sexuelle Übergriffe auf andere Arbeitnehmer sind ein todsicherer Kündigungsgrund. Selbst bei kleineren Delikten ist mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, manchmal reicht sogar ein Verdacht, um diesen Schritt zu begründen.
► Alkohol: Alkohol und andere Rauschmittel gehören nicht in das Arbeitsumfeld. Sind Verbote im Vorfeld schriftlich fixiert, können rechtliche Schritte ohne vorherige Verwarnung folgen. Heißt: fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Ganz besonders streng sind die Vorgaben bei Außendienstmitarbeitern oder Kraftfahrern, die sich im Straßenverkehr bewegen.
► Angriffe gegenüber Kollegen: Notorische Brunnenvergifter sollten in keiner Firma der Welt eine Zukunft haben. Wer Kollegen gegeneinander aufwiegelt, sie beleidigt und so den Betriebsfrieden aufs Spiel setzt, begibt sich auf dünnes Eis. Ein handfester Kündigungsgrund liegt spätestens dann vor, wenn gezieltes Mobbing nachgewiesen werden kann.
► Krankmelden und woanders arbeiten: Wer krankgeschrieben ist, muss alles in seiner Macht Stehende tun, um schnellstmöglich zu genesen. Amüsieren in der Kneipe um die Ecke oder einer Nebentätigkeit nachgehen, um die Haushaltskasse aufzubessern, ist deshalb absolut tabu. Selbst wenn ein Zweitjob vom Hauptarbeitgeber genehmigt ist, gilt für die Zeit der Regeneration bei Krankheit ein absolutes Arbeitsverbot. Bei Missachtung droht der Rausschmiss.
► Häufiges Zuspätkommen: Eine der Hauptpflichten des Arbeitnehmers ist die Erbringung seiner Arbeitsleistung. Dafür bezahlt der Arbeitgeber schließlich das Gehalt. Gerade hier führt ein häufiger Verstoß schnell zur Rechtfertigung der verhaltensbedingten Kündigung.
► Arbeitsverweigerung: Wer seine Arbeit nicht erledigen will, fliegt raus – klingt eigentlich logisch. Arbeitsverweigerung ist aber in Ausnahmefällen möglich und ohne rechtliche Folgen. So haben organisierte Warnstreiks durch Arbeitnehmervertreter oder die Ablehnung gesundheitsschädlicher Tätigkeiten ohne Schutzkleidung keine rechtlichen Folgen. Die Arbeit kann auch dann verweigert werden, wenn sie gegen Gesetze oder interne Richtlinien verstößt. In anderen Fällen kann es jedoch heißen: „Sie sind gefeuert – und zwar fristlos.“
► Beleidigung von Vorgesetzten: Welchem Arbeitnehmer platzt nicht hin und wieder einmal der Kragen. Schon wieder Sonderaufgaben, schon wieder Überstunden. So mancher würde in solchen Situationen gerne seinen Chef beschimpfen – und ist damit äußerst schlecht beraten. Wer sich gegenüber seinen Vorgesetzten im Wort vergreift und so dessen Autorität untergräbt, riskiert die Kündigung.
► Ausplaudern von Geheimnissen: Internes muss intern bleiben. Der Mitarbeiter hat grundsätzlich über betriebliche Belange Stillschweigen zu wahren.
► Andauernde schlechte Leistungen: Schlechte Leistungen auf Dauer sollten zunächst angesprochen werden, um die Möglichkeit zur Änderung zu geben. Erst bei rapide und ständig wiederkehrenden Leistungsmängeln ist mit Konsequenzen zu rechnen. Im Einzelfall können sehr schwerwiegende Resultate eine sofortige Konsequenz fordern.
► Ausländerfeindliche Äußerungen: Gerade in Betrieben, in denen ein hoher Anteil ausländischer Mitbürger beschäftigt wird, sind verletzende Andeutungen oder feindselige Äußerungen strikt untersagt. Wer das nicht beachtet, fliegt raus – und das völlig zu recht!
So oder so sollte man sich schließlich der Herausforderung stellen, sich gut vorbereitet um eine neue Arbeitsstelle bewerben und nach Möglichkeit nicht in alte Muster zurückfallen, die zur Kündigung geführt haben.
Quelle
Bildquelle/n