Ein überraschendes Urteil fällte das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichen Urteil: die bisherigen Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an deutsche Ermittlungsbehörden sind zum Teil verfassungswidrig. Die Regelung widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil sie den Zugriff auf die Codes unabhängig davon erlaubt, ob eine Nutzung