Interview mit KANZLEI GÜNTHER & KÜHN Unbeachtet dessen, dass man unverzüglich die Agentur für Arbeit aufsuchen muss, um sich arbeitssuchend zu melden (ein solches ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben), gilt es sich zunächst einmal zu entscheiden, ob man die Kündigung auf sich beruhen lassen will oder ob man beim Arbeitsgericht eine