Während ein erstes Gutachten den norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik als nicht zurechnungsfähig eingestuft hatte, so hält ein heute dem Gericht vorgelegtes zweites Gutachten Breivik doch zum Zeitpunkt seiner Tat für zurechnungsfähig. Breivik hatte am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag im Regierungsviertel von Oslo und bei einem anschließenden Massaker