Das umstrittene Meldegesetz wird nun wahrscheinlich doch nicht in der modifizierten Form zustande kommen. In der ursprünglichen Gesetzesfassung war zunächst vorgesehen, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen müssen. In der jetzt durch den Innen-Ausschuss verschärften Gesetzesfassung müsste jedoch der Bürger von sich aus Widerspruch