So wie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung – der in erster Lesung im Parlament beraten wurde – vorsieht, sollen in Zukunft unverheiratete Väter auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht für die Kinder ausüben können. Bislang steht das Sorgerecht Eltern ohne Trauschein nur dann gemeinsam zu, wenn sie eine entsprechende