Luxemburg (dpa) – Ein Staat darf jobsuchenden EU-Bürgern die Sozialhilfe verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Dabei müsse der Staat auch nicht den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden. Geklagt hatte eine …

via ocnews.de