Berlin (dts) – Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch eingeschränkt werden. Der entsprechende Grundgesetz-Artikel 16a verfüge über keinen Sonderstatuts, der das Asylrecht über andere Verfassungsnormen hinaus hebe, schreibt Scholz in einem Beitrag für …

via ocnews.de