Karlsruhe (dpa) – Wegen der Verletzung ihrer Menschenwürde haben Häftlinge grundsätzlich Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn sie in zu kleinen Zellen untergebracht sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Betroffenen können …
via ocnews.de